Barrierefreiheitserklärung

Das Information Management Institut der TH Aschaffenburg macht seine Websites nach Maßgabe des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) möglich barrierefrei zugänglich. Entsprechende Überarbeitungen der Websites finden nach dem Stand der Technik und der Machbarkeit permanent statt.

 

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.imi.bayern

 

Die letzte Überarbeitung fand am 30. Juli 2025 statt.

 

 

 

Stand der Barrierefreiheit

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind vorübergehend aufgrund unverhältnismäßigen Aufwandes (Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102) noch nicht durchgehend barrierefrei:

 

  • Abseits der Hauptseiten fehlen teilweise alternative Text-Inhalte für Bilder.
  • Es können Links unverständlich beschriftet sein.
  • Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Zu verlinkten, auf YouTube verfügbaren Videos der Serie „mainproject TV“ stehen in vielen Fällen noch keine Untertitel zur Verfügung.
  • Teilweise existieren gleichlautende Links, die auf unterschiedliche Inhalte weiterleiten.

 

 

Als Institut verfügen wir über einen sehr umfangreichen, vielfältigen und pflegeintensiven Webauftritt, daher sind Unzulänglichkeiten nicht gänzlich vermeidbar.

 

Diese Website genügt daher teilweise dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

 

 

Feedback und Kontaktangaben

 

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne mitteilen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist das Information Management Institut der Technischen Hochschule Aschaffenburg.

 

 

Postadresse:

 

Technische Hochschule Aschaffenburg

 

Würzburger Str. 45, 63743 Aschaffenburg

 

E-Mail: info@mainproject.eu

 

 

 

Durchsetzungsverfahren

 

Bleibt eine Anfrage über die oben aufgeführte Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen. Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung prüft auf Antrag, ob im Rahmen der Überwachung Maßnahmen erforderlich sind.

 

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

 

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

 

St.-Martin-Straße 47

 

81541 München

 

E-Mail: bitv@bayern.de

 

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html